Änderung des Flächenwidmungsplanes

römisch fünf E R O R D N U N G

des Gemeinderates der Gemeinde Flattach 8. Mai 2023, GZ: 031-2-/2/2022/GR, genehmigt mit Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 01.08.2023, Zl. 15-Ro-29-1/1-2023, mit der der Flächenwidmungsplan geändert wird.

Gemäß Paragraph 13, in Verbindung mit Paragraph 34, des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021 wird verordnet:

Paragraph eins,

(1) Der Flächenwidmungsplan der Gemeinde Flattach wird wie folgt abgeändert:

2a/2022          Umwidmung einer Teilfläche von 1.902 m²
                                                                                                                  der Grundstücke 53/2, 53/3, 54/4 und 61/4, KG Fragant
     von „Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche; Ödland“

                       in „Bauland-Dorfgebiet“

2b/2023          Umwidmung einer Teilfläche von 40 m²

                       des Grundstückes 53/2, KG Fragant

                       von „Allgemeine Verkehrsfläche“ in „Bauland-Dorfgebiet“

(2) Die planliche Darstellung in der Anlage bildet einen integrierten Bestandteil dieser Verordnung.

Paragraph 2,

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im elektronischen Amtsblatt in Kraft.

Der Bürgermeister:

Kurt Schober

LAGEPLAN: