Änderung des Flächenwidmungsplanes

römisch fünf E R O R D N U N G

des Gemeinderates der Gemeinde Flattach 28. September 2023, GZ: 031-2-/1/2023/GR, genehmigt mit Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 14.11.2023, Zl. 15-Ro-29-1/7-2023, mit der der Flächenwidmungsplan geändert wird.

Gemäß Paragraph 13, in Verbindung mit Paragraph 34, des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021 wird verordnet:

Paragraph eins,

(1) Der Flächenwidmungsplan der Gemeinde Flattach wird wie folgt abgeändert:

1a/2023          Umwidmung einer Teilfläche von 50 m²
                                                                                                                  des Grundstückes 1419/1, KG Fragant
     von „Grünland – Schiabfahrt, Schipiste“

                       in „Grünland - Sprengstofflager“

1b/2023          Umwidmung einer Teilfläche von 46 m²

                       des Grundstückes 1419/1, KG Fragant

                       von „Grünland – Sprengstofflager“

                       in „Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche; Ödland“

(2) Die planliche Darstellung in der Anlage bildet einen integrierten Bestandteil dieser Verordnung.

Paragraph 2,

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im elektronischen Amtsblatt in Kraft.

Der Bürgermeister:

Kurt Schober

LAGEPLAN: