Kundmachung

des Bürgermeisters der Gemeinde Flattach vom 13. Juli 2022, Zl. 000-96-1/2022

Gemäß Paragraph 54, Absatz 5, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 2020,, wird kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Flattach in seiner Sitzung am 12. Juli 2022 den Rechnungsabschluss 2021 beschlossen hat.

Der Rechnungsabschluss 2021 einschließlich der textlichen Erläuterungen liegt in der Zeit vom

13. Juli 2022 bis 10. August 2022

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf und wird im Internet im elektronischen geführten Amtsblatt der Gemeinde [https://www.amtstafel.at/Gemeindeverordnungen_Ktn/SitePages/Homepage.aspx] sowie auf der Homepage der Gemeinde [https://www.flattach.gv.at] bereitgestellt.

Der Bürgermeister:

Schober Kurt

An der Amtstafel der Gemeinde Flattach

Angeschlagen am: 13.07.2022

Abgenommen am: 27.07.2022