Kundmachung
des Bürgermeisters der Gemeinde Flattach vom 13. Juli 2022, Zl. 000-96-1/2022
Gemäß Paragraph 54, Absatz 5, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 2020,, wird kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Flattach in seiner Sitzung am 12. Juli 2022 den Rechnungsabschluss 2021 beschlossen hat.
Der Rechnungsabschluss 2021 einschließlich der textlichen Erläuterungen liegt in der Zeit vom
13. Juli 2022 bis 10. August 2022
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf und wird im Internet im elektronischen geführten Amtsblatt der Gemeinde [https://www.amtstafel.at/Gemeindeverordnungen_Ktn/SitePages/Homepage.aspx] sowie auf der Homepage der Gemeinde [https://www.flattach.gv.at] bereitgestellt.
Der Bürgermeister:
Schober Kurt
An der Amtstafel der Gemeinde Flattach
Angeschlagen am: 13.07.2022
Abgenommen am: 27.07.2022