Kundmachung

des Bürgermeisters der Gemeinde Flattach vom 27. April 2021, Zl. 000-79/2021

Gemäß Paragraph 54, Absatz 3, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 2020,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2020 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom

27. April 2021 bis 04. Mai 2021

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde [https://www.flattach.gv.at] bereitgestellt wird.

Aufgrund der aktuellen Entwicklung mit dem Coronavirus (COVID-19) bitten wir Sie jedoch, den Parteienverkehr so weit wie möglich auf telefonische oder schriftliche Kommunikation einzuschränken.

Der Bürgermeister:

Schober Kurt

An der Amtstafel der Gemeinde Flattach
und im elektronisch geführten Amtsblatt

kundgemacht am: 27.04.2021

abgenommen am: 05.05.2021