Kundmachung
des Bürgermeisters der Gemeinde Flattach vom 09. Mai 2023, Zl. 000-49-1/2023
Gemäß Paragraph 54, Absatz 5, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 2020,, wird kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Flattach in seiner Sitzung am 08. Mai 2023 den Rechnungsabschluss 2022 beschlossen hat.
Der Rechnungsabschluss 2022 einschließlich der textlichen Erläuterungen liegt in der Zeit vom
09. Mai 2023 bis 09. Juni 2023
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf und wird im Internet im elektronischen geführten Amtsblatt der Gemeinde [https://www.amtstafel.at/Gemeindeverordnungen_Ktn/SitePages/Homepage.aspx] sowie auf der Homepage der Gemeinde [https://www.flattach.gv.at] bereitgestellt.
Der Bürgermeister:
Schober Kurt
An der Amtstafel der Gemeinde Flattach
Angeschlagen am: 09.05.2023
Abgenommen am: ______________