Kundmachung
des Bürgermeisters der Gemeinde Flattach vom 05. Dezember 2022, Zl. 000-235/2022
Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 2020,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom
06. Dezember 2022 bis 13. Dezember 2022
während der Amtsstunden1 im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde [https://www.flattach.gv.at] bereitgestellt wird.
Der Bürgermeister:
Schober Kurt
An der Amtstafel der Gemeinde Flattach und
im elektronischen Amtsblatt
kundgemacht am 06.12.2022
abgenommen am 14.12.2022
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