Kundmachung

des Bürgermeisters der Gemeinde Flattach vom 05. Dezember 2022, Zl. 000-235/2022

Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 2020,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom

06. Dezember 2022 bis 13. Dezember 2022

während der Amtsstunden1 im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde [https://www.flattach.gv.at] bereitgestellt wird.

Der Bürgermeister:

Schober Kurt

An der Amtstafel der Gemeinde Flattach und

im elektronischen Amtsblatt

kundgemacht am 06.12.2022

abgenommen am 14.12.2022

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