Finanzverwaltung

Warmuth Andreas

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Datum: 15.03.2024

Kundmachung

des Bürgermeisters der Gemeinde Großkirchheim vom 15. März 2024, Zl. 920-2/2023

Gemäß Paragraph 54, Absatz 5, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 78 aus 2023,, wird kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Großkirchheim in seiner Sitzung am 8. März 2024 den Rechnungsabschluss 2023 beschlossen hat.

Der Rechnungsabschluss 2023 einschließlich der textlichen Erläuterungen liegt in der Zeit vom

18. März 2024 bis 15. April 2024

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf und wird im Internet im elektronischen geführten Amtsblatt der Gemeinde sowie auf der Homepage der Gemeinde [https://www.grosskirchheim.gv.at] bereitgestellt.

Der Bürgermeister:

Peter Suntinger