Kundmachung

des Bürgermeisters der Gemeinde Großkirchheim vom 08. Mai 2023, Zl. 920-2/2022

Gemäß Paragraph 54, Absatz 5, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 2020,, wird kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Großkirchheim in seiner Sitzung am 21. April 2023 den Rechnungsabschluss 2022 beschlossen hat.

Der Rechnungsabschluss 2022 einschließlich der textlichen Erläuterungen liegt in der Zeit vom

08. Mai 2023 bis 05. Juni 2023

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf und wird im Internet im elektronischen geführten Amtsblatt der Gemeinde sowie auf der Homepage der Gemeinde [https://www.grosskirchheim.gv.at] bereitgestellt.

Der Bürgermeister:

Peter Suntinger