Kundmachung

des Bürgermeisters der Gemeinde Großkirchheim vom 28. Februar 2024, Zl. 920-1/2023

Gemäß Paragraph 54, Absatz 3, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 78 aus 2023,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2023 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom

01. März 2024 bis 08. März 2024

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde https://www.grosskirchheim.gv.at bereitgestellt wird.

Der Bürgermeister:

Peter Suntinger