Datum: 11. Oktober 2025
Sachbearbeiter: Warmuth
Verordnung
des Gemeinderates der Gemeinde Großkirchheim vom 11. Oktober 2025, Zl. 9202 aus 2025,, mit der der 1. Nachtragsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2025 erlassen wird (1. Nachtragsvoranschlagsverordnung 2025)
Gemäß Paragraph 6, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 95 aus 2024,, wird verordnet:
Paragraph eins
Geltungsbereich
Diese Verordnung regelt den 1. Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 2025.
Paragraph 2
Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag
Erträge: € 4.837.400,00
Aufwendungen: € 4.281.000,00
Entnahmen von Haushaltsrücklagen: € 0.000,00
Zuweisung an Haushaltsrücklagen: € 259.100,00
Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen: € 297.300,00
Einzahlungen: € 5.180.100,00
Auszahlungen: € 5.659.900,00
Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung: € - 479.800,00
Paragraph 3
Nachtragsvoranschlag, Anlagen und Beilagen
Der Nachtragsvoranschlag, alle Anlagen und Beilagen sind in der Anlage zur Verordnung, die einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellt.
Paragraph 4
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 11. Oktober 2025 in Kraft.
Der Bürgermeister:
Peter Suntinger