Datum: 15. Dezember 2025
Sachbearbeiter: Warmuth
Kundmachung
des Bürgermeisters der Gemeinde Großkirchheim vom 15. Dezember 2025, Zl. 9201/2024
Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 95 aus 2024,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2026 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom
15. Dezember 2025 bis 22. Dezember 2025
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde [https://www.grosskirchheim.gv.at] bereitgestellt wird.
Der Bürgermeister:
Peter Suntinger