Datum: 15. Dezember 2025

Sachbearbeiter: Warmuth

Kundmachung

des Bürgermeisters der Gemeinde Großkirchheim vom 15. Dezember 2025, Zl. 9201/2024

Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 95 aus 2024,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2026 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom

15. Dezember 2025 bis 22. Dezember 2025

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde [https://www.grosskirchheim.gv.at] bereitgestellt wird.

Der Bürgermeister:

Peter Suntinger