Datum: 12. Dezember 2024

Sachbearbeiter: Warmuth

Kundmachung

des Bürgermeisters der Gemeinde Großkirchheim vom 12. Dezember 2024, Zl. 9201/2024

Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 78 aus 2023,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2025 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom

12. Dezember 2023 bis 19. Dezember 2024

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde [https://www.grosskirchheim.gv.at] bereitgestellt wird.

Der Bürgermeister:

Peter Suntinger