Datum: 12. Dezember 2024
Sachbearbeiter: Warmuth
Kundmachung
des Bürgermeisters der Gemeinde Großkirchheim vom 12. Dezember 2024, Zl. 9201/2024
Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 78 aus 2023,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2025 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom
12. Dezember 2023 bis 19. Dezember 2024
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde [https://www.grosskirchheim.gv.at] bereitgestellt wird.
Der Bürgermeister:
Peter Suntinger