VERORDNUNG

des Bürgermeisters der Gemeinde Großkirchheim vom 10.05.2024, Zahl: 0041 aus 2024,, mit der das Sitzungsgeld der Mitglieder des Gemeinderates angepasst wird

Gemäß Paragraph 29, Absatz 14, der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung – K-AGO, Landesgesetzblatt , Nr. 66 aus 1998,, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 78 aus 2023,, wird verordnet:

Paragraph eins

Valorisierung

Entsprechend der Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 29. Jänner 2024, Zl. 03-ALL-1760/ 3-2023 über die Anpassung des in Paragraph 29, Absatz 2, K-AGO festgelegten Sitzungsgeldes sowie der in Paragraph 29, Absatz 4 und 5 K-AGO festgelegten Bezüge für Gemeindemandatare für das Jahr 2024 (Kärntner Gemeindemandatare-Entschädigungsanpassungs-Verordnung 2024 – , K-GMEAV 2024) wird das in der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Großkirchheim vom 17.03.2017, Zahl 0041 aus 2017,, mit der die Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderates, des Gemeindevorstandes und der Ausschüsse festgelegt wird (Sitzungsgeldverordnung), festgelegte Sitzungsgeld entsprechend dem Anpassungsfaktor erhöht.

Paragraph 2

Höhe des Sitzungsgeldes

Das Sitzungsgeld wird mit 95,00 Euro festgesetzt.

Paragraph 3

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage im Internet in Kraft.

Der Bürgermeister:

Peter Suntinger