KUNDMACHUNG
des Bürgermeisters der Gemeinde Frauenstein vom 17.04.2025, Zahl 900-4/2025-1
Gemäß Paragraph 54, Absatz 3, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 78 aus 2023,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2024 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom
17. bis 24. April 2025
während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt und auf der Homepage der Gemeinde Frauenstein www.frauenstein.gv.at bereitgestellt ist.
Der Bürgermeister:
Harald Jannach e.h.