KUNDMACHUNG
des Bürgermeisters der Gemeinde Frauenstein vom 11.04.2024, Zahl 900-4/2024
Gemäß Paragraph 54, Absatz 3, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 78 aus 2023,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2023 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom
11. bis 18. April 2024
während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt und auf der Homepage der Gemeinde Frauenstein www.frauenstein.gv.at bereitgestellt ist.
Der Bürgermeister:
Harald Jannach e.h.