KUNDMACHUNG
des Bürgermeisters der Gemeinde Frauenstein vom 25.04.2023
Gemäß Paragraph 54, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 2020, wird kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Frauenstein in seiner Sitzung am 24.April 2023 den Rechnungsabschluss 2022 beschlossen hat.
Der Rechnungsabschluss 2022 einschließlich der textlichen Erläuterungen liegt in der Zeit vom
25. April 2023 bis 23. Mai 2023
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf und wird im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter www.frauenstein.gv.at bereitgestellt.
Der Bürgermeister:
Harald Jannach e.h.