KUNDMACHUNG
des Bürgermeisters der Gemeinde Frauenstein vom 29.03.2022
Gemäß Paragraph 54, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 2020, wird kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Frauenstein in seiner Sitzung am 28. März 2022 den Rechnungsabschluss 2021 beschlossen hat.
Der Rechnungsabschluss 2021 einschließlich der textlichen Erläuterungen liegt in der Zeit vom
29. März 2022 bis 26. April 2022
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf und wird im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter www.frauenstein.gv.at bereitgestellt.
Der Bürgermeister:
Harald Jannach e.h.