KUNDMACHUNG

des Bürgermeisters der Gemeinde Frauenstein vom 04. Dezember 2025.

Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 95/2024, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2026 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom

04. bis einschließlich 11. Dezember 2025

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter www.frauenstein.gv.at bereitgestellt wird.

Der Bürgermeister:

Harald Jannach e.h.