VERORDNUNG

des Gemeinderates der Gemeinde Frauenstein vom 21. Oktober 2025, Zahl: 900-2/2025-2, mit der der 1. Nachtragsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2025 erlassen wird

(1. Nachtragsvoranschlagsverordnung 2025) 

Gemäß Paragraph 6, in Verbindung mit Paragraph 8, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, in der letztgültigen Fassung, wird verordnet:

Paragraph eins,

Geltungsbereich

Diese Verordnung regelt den 1. Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 2025.

Paragraph 2,

Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag

(1) Die Erträge und Aufwendungen werden in Summe wie folgt festgelegt:

Erträge:        €             9.269.800,00

Aufwendungen:        €             9.738.000,00

Entnahmen von Haushaltsrücklagen:    €             45.000,00

Zuweisung an Haushaltsrücklagen:    €                        0,00

Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen:                                 - 423.200,00

(2) Die Einzahlungen und Auszahlungen werden in Summe wie folgt festgelegt:

Einzahlungen:       €             9.086.700,00

Auszahlungen:        €             9.137.900,00

Geldfluss aus der

voranschlagswirksamen Gebarung:                                                 - 51.200,00

Paragraph 3,

Deckungsfähigkeit

Gemäß Paragraph 14, Absatz eins, K-GHG wird für folgende Abschnitte gegenseitige Deckungsfähigkeit festgelegt:

850 Betriebe der Wasserversorgung

851 Betriebe der Abwasserbeseitigung

852 Betriebe der Müllbeseitigung

820 Wirtschaftshof

Paragraph 4,

Kontokorrentrahmen

Gemäß §37 Absatz 2, K-GHG wird der Kontokorrentrahmen wie folgt festgelegt:

                                                                                                                              € 800.000,00

Paragraph 5,

Voranschlag, Anlagen und Beilagen

Der 1. Nachtragsvoranschlag, alle Anlagen und Beilagen sind in der Anlage zur Verordnung, die einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellt.

Paragraph 6,

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 22. Oktober 2025 in Kraft.

Der Bürgermeister:

Harald Jannach e.h.