KUNDMACHUNG
des Bürgermeisters der Gemeinde Frauenstein vom 13. Oktober 2025.
Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt geändert LGBl.Nr. 95/2024, wird kundgemacht, dass der Entwurf des 1. Nachtragsvoranschlages für das Haushaltsjahr 2025 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom
13. bis einschließlich 20. Oktober 2025
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter www.frauenstein.gv.at bereitgestellt wird.
Der Bürgermeister:
Harald Jannach e.h.