KUNDMACHUNG
des Bürgermeisters der Gemeinde Frauenstein vom 05.Dezember 2024.
Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt geändert LGBl.Nr. 78/2023, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2025 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom
05. bis einschließlich 12. Dezember 2024
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter www.frauenstein.gv.at bereitgestellt wird.
Der Bürgermeister:
Harald Jannach e.h.