KUNDMACHUNG

des Bürgermeisters der Gemeinde Frauenstein vom 10.Oktober 2024.

Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt geändert LGBl.Nr. 78/2023, wird kundgemacht, dass der Entwurf des 1. Nachtragsvoranschlages für das Haushaltsjahr 2024 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom

10. bis einschließlich 17. Oktober 2024

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter www.frauenstein.gv.at bereitgestellt wird.

Der Bürgermeister:

Harald Jannach e.h.