Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Frauenstein vom 28. November 2016, Zahl: 717-2/2016, mit welcher Friedhofsgebühren für den Gemeindefriedhof Kraig (Friedhofsgebührenverordnung), festgesetzt werden

Gemäß Paragraph 15, Absatz 3,, Ziffer 4, des Finanzausgleichsgesetzes 2008, FAG 2008, BGBl.Nr. 103/2007, i.d.Fassung Bundesgesetzblatt 1 Nr. 118 aus 2015, und Paragraph 13, der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung, K-AGO 1998, LGBl.Nr. 66/1998, i.d.F. LGBL.Nr. 3/2015 wird verordnet:

§1

Abgabengegenstand

Für die Benützung des im Eigentum der Gemeinde Frauenstein stehenden Anlage „Gemeindefriedhof Kraig“, für die Grabherstellung und Grabauflösung sowie die Verrechnung von Eigen- und Fremdleistungen werden Gebühren eingehoben.

Paragraph 2,

Abgabenpflichtiger

Zur Entrichtung der Gebühr ist im Sinne der jeweils geltenden Friedhofsordnung der jeweilige Nutzungsberechtigte (Abgabenpflichtige) der Grabstätte verpflichtet.

Paragraph 3,

Höhe der Gebühren

(1)   Öffnen und Schließen der Grabstelle   €             600,--

(2) Grabbenützung inkls. Friedhofsverwaltung

a) Familiengrab, jährlich     €              40,--

b) Einzelgrab, jährlich      €              20,--

c) Vier-Urnenwandnische, jährlich    €              20,--

(3) Grababräumung

a) Personaleinsatz      €              60,--

b) Entsorgung pro Kranz     €              10,--

c) Entsorgung pro Gesteck     €              5,--

(4) Errichtung Vierurnen-Wandnische; Einmalbeitrag  €             400,--

(5)   Grabauflösung (Familien- und Einzelgrab)   €             100,--

(6)   Vierurnen-Wandnische Auflösung    €              50,--

Paragraph 4,

Fälligkeit

Die Grabbenützungsgebühren inkls. Friedhofsverwaltung werden jährlich zur Zahlung vorgeschrieben und sind innerhalb eines Monats nach Vorschreibung fällig. Die übrigen Gebühren werden innerhalb eines Monats nach Vorschreibung fällig.

Paragraph 5,

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.

Der Bürgermeister:

Abg.z.NR Harald Jannach e.h.

angeschlagen am: 29.11.2016

abgenommen am: 13.12.2016