KUNDMACHUNG
über die beabsichtigte Abänderung des rechtswirksamen Flächenwidmungsplanes für das Gebiet der Gemeinde Frauenstein gemäß Paragraphen 38 und 39 des K-ROG 2021, in der gültigen Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 59 aus 2021,, für folgende Parzellen:
18/2020 Umwidmung von Teilflächen der Parzellen Nr. 580, 569/4, 1478, alle KG Dörfl, von derzeit „Grünland - Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“ in „Grünland - Hofstelle eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes“, im Ausmaß von ca. 4.311 m²
Gemäß den Bestimmungen des Paragraph 38, des K-ROG 2021 werden die beabsichtigten Änderungen des Flächenwidmungsplanes in der Zeit
vom 08.11.2022 bis 06.12.2022
kundgemacht.
Der Entwurf dieser Änderungen liegt in der Gemeinde Frauenstein während der Amtsstunden zur Einsicht auf.
Es wird darauf hingewiesen, dass innerhalb der Auflagefrist jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, berechtigt ist, schriftlich begründete Einwendungen gegen den Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes einzubringen.
Die Einwendungen werden durch den Gemeinderat bei der Behandlung der einzelnen Anträge in Erwägung gezogen.
Der Bürgermeister
Harald Jannach e.h.