Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde
Frauenstein vom 06. Feber 2024, Zahl: 004-0/2024, mit der das Sitzungsgeld
der Mitglieder des Gemeinderates angepasst wird
(Sitzungsgeldanpassungsverordnung 2024)
Gemäß Paragraph 29, Absatz 14, der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung – K-AGO, Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 1998,, zuletzt in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 78 aus 2023,, wird verordnet:
Paragraph eins,
Valorisierung
Entsprechend der Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 31. Jänner 2024, Zl. 03-ALL-1760/ 3-2023 über die Anpassung des in Paragraph 29, Absatz 2, K-AGO festgelegten Sitzungsgeldes sowie der in Paragraph 29, Absatz 4 und 5 K-AGO festgelegten Bezüge für Gemeindemandatare für das Jahr 2024 (Kärntner Gemeindemandatare-Entschädigungsanpassungs-Verordnung 2024 – K-GMEAV 2024) wird das in der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Frauenstein vom 26. April 2021, Zahl 004-0/2021, mit der die Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderates, des Gemeindevorstandes und der Ausschüsse festgelegt wird (Sitzungsgeldverordnung), festgelegte Sitzungsgeld entsprechend dem Anpassungsfaktor erhöht.
Paragraph 2,
Höhe des Sitzungsgeldes
Das Sitzungsgeld für das Jahr 2024 wird mit 164,55 Euro festgesetzt.
Paragraph 3,
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage im Internet in Kraft.
Der Bürgermeister:
Harald Jannach