Kundmachung
des Bürgermeisters der Gemeinde St. Georgen am Längsee vom 03.04.2023,
Zahl: 900-4/D/3058/2023.
Gemäß Paragraph 54, Absatz 5, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 2020,, wird kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde St. Georgen am Längsee in seiner Sitzung am 30.03.2023 den
Rechnungsabschluss 2022 beschlossen hat.
Der Rechnungsabschluss 2022 einschließlich der textlichen Erläuterungen liegt in der Zeit vom
Montag, 03.04.2023 bis Dienstag, 02.05.2023
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf und
wird im Internet im elektronischen geführten Amtsblatt der Gemeinde
[https://www.amtstafel.at/Gemeindeverordnungen_Ktn/SitePages/Homepage.aspx] sowie auf der Homepage der Gemeinde [https://www.st-georgen-laengsee.gv.at]
bereitgestellt.
Für den Bürgermeister:
Grasslober Michaela
Finanzverwalterin
angeschlagen am: 03.04.2023
abgenommen am: 02.05.2023