Kundmachung
des Bürgermeisters der Gemeinde St. Georgen am Längsee vom 20. 03. 2024,
Zahl: 900-4/D/2620/2024.
Gemäß Paragraph 54, Absatz 3, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 2020,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2023 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom
Mittwoch, 20. 03. 2024 bis Dienstag, 2. 4. 2024
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet im elektronischen geführten Amtsblatt der Gemeinde [https://www.amtstafel.at/Gemeindeverordnungen_Ktn/SitePages/Homepage.aspx] sowie auf der Homepage der Gemeinde [https://www.st-georgen-laengsee.gv.at] bereitgestellt wird.
Für den Bürgermeister:
Grasslober Michaela
Finanzverwalterin
Ergeht an:
- Amtstafel auf der Website
- GemeindeApp Gem2Go
- Elektronisches Amtsblatt