Kundmachung

des Bürgermeisters der Gemeinde St. Georgen am Längsee vom 20. 03. 2024,

Zahl: 900-4/D/2620/2024.

Gemäß Paragraph 54, Absatz 3, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 2020,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2023 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom

Mittwoch, 20. 03. 2024 bis Dienstag, 2. 4. 2024

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet im elektronischen geführten Amtsblatt der Gemeinde [https://www.amtstafel.at/Gemeindeverordnungen_Ktn/SitePages/Homepage.aspx] sowie auf der Homepage der Gemeinde [https://www.st-georgen-laengsee.gv.at] bereitgestellt wird.

                                                                                                  Für den Bürgermeister:

                                                                                                  Grasslober Michaela

                                                                                                  Finanzverwalterin

Ergeht an:

- Amtstafel auf der Website

- GemeindeApp Gem2Go

- Elektronisches Amtsblatt