Kundmachung
des Bürgermeisters der Gemeinde St. Georgen am Längsee vom 08.05.2024,
Zahl: 900-4/2024-D/4328/2024
Gemäß Paragraph 54, Absatz 5, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 78 aus 2023,, wird kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde St. Georgen am Längsee in seiner Sitzung am 29.04.2024 den Rechnungsabschluss 2023 beschlossen hat.
Der Rechnungsabschluss 2023 einschließlich der textlichen Erläuterungen liegt in der Zeit vom
Mittwoch, 08.05.2024 bis Donnerstag, 16.05.2024
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf und
wird im Internet im elektronischen geführten Amtsblatt der Gemeinde
[https://www.amtstafel.at/Gemeindeverordnungen_Ktn/SitePages/Homepage.aspx] sowie auf der Homepage der Gemeinde [https://www.st-georgen-laengsee.gv.at]
bereitgestellt.
Für den Bürgermeister:
Grasslober Michaela
Finanzverwalterin
angeschlagen am: 08.05.2024
abgenommen am: 16.05.2024