Zahl: 900/2-D/5085/2024
Kundmachung
des Bürgermeisters der Gemeinde St. Georgen am Längsee vom 06.06.2024
Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, in Verbindung mit Paragraph 8, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 78 aus 2023,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des 1. Nachtragsvoranschlages für das Haushaltsjahr 2024 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom
06.06.2024 bis 13.06.2024
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und
im Internet im elektronischen geführten Amtsblatt der Gemeinde
[https://www.amtstafel.at/Gemeindeverordnungen_Ktn/SitePages/Homepage.aspx] sowie auf der Homepage der Gemeinde [https://www.st-georgen-laengsee.gv.at]
bereitgestellt wird.
Der Bürgermeister:
Johann Wolfgang Grilz
angeschlagen am: 06.06.2024
abgenommen am: 13.06.2024