Zahl: 900/2-D/5085/2024

Kundmachung

des Bürgermeisters der Gemeinde St. Georgen am Längsee vom 06.06.2024

Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, in Verbindung mit Paragraph 8, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 78 aus 2023,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des 1. Nachtragsvoranschlages für das Haushaltsjahr 2024 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom

06.06.2024 bis 13.06.2024

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und

im Internet im elektronischen geführten Amtsblatt der Gemeinde

[https://www.amtstafel.at/Gemeindeverordnungen_Ktn/SitePages/Homepage.aspx] sowie auf der Homepage der Gemeinde [https://www.st-georgen-laengsee.gv.at]

bereitgestellt wird.

                            Der Bürgermeister:

                                                                                     Johann Wolfgang Grilz

angeschlagen am: 06.06.2024

abgenommen am: 13.06.2024