GEMEINDE ST. GEORGEN AM LÄNGSEE

Hauptstraße Nr. 24    -    9314 Launsdorf

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römisch fünf E R O R D N U N G

des Gemeinderates der Gemeinde St. Georgen am Längsee, vom 15. 3. 2010,

Zahl 120-2-21/2/2010, womit dauernde Verkehrsbeschränkungen verordnet werden

Gemäß der Paragraphen 14 und 15 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung

- K-AGO

Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 1998, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr 58 aus 2008, in Verbindung mit Paragraphen 43, Absatz eins, Litera b,) 1., 44

sowie 52 lit. 10a. und 10b. und 94d. lit. 4.d) der Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO Bundesgesetzblatt Nr. 159 aus 1960,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 93 aus 2009,, wird auf der Verbindungsstraße "Niederosterwitzer Straße" Verkehrsbeschränkungen verordnet :

Paragraph eins,

Geschwindigkeitsbeschränkung

Im Bereich vom Gasthof Schumi bis zur Ortstafel "Reipersdorf"

in Richtung Kulmitz wird auf der Verbindungsstraße "Niederosterwitzer Straße", auf den öffentlichen

Weggrundstücken 2207/5 und 2207/1 beide KG 74514 Launsdorf für beide Fahrtrichtungen als zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h festgelegt.

Die Lage der Verkehrszeichen sowie der Bereich der Geschwindigkeitsbeschränkung sind im Lageplan, der integrierender Bestandteil der Verordnung ist, ersichtlich (Anlage 1).

Paragraph 2,

Inkrafttreten

  1. Ziffer eins
    Diese Verordnung tritt mit der Anbringung der Verkehrszeichen in Kraft.
  2. Ziffer 2
    Überdies ist die Verordnung durch Anschlag an der Amtstafel des Gemeindeamtes
St. Georgen am Längsee ortsüblich zu verlautbaren.

Paragraph 3,

Strafbestimmungen

Übertretungen dieser Verordnung werden im Sinne der Strafbestimmungen

des Paragraph 99, StVO 1960 geahndet.

Anlage 1 zu Paragraph eins :, Lageplan Straßenverlauf und Verkehrszeichen

Launsdorf, am 15. 3. 2009

Der Bürgermeister:

Konrad Seunig

Angeschlagen am: 16. 3. 2010

Abgenommen am: 30. 3. 2010