Verordnung

des Gemeinderates der Gemeinde St. Georgen am Längsee vom 20. Dezember 2023,
Zahl 850-4/D/10840/2023, mit der Wasseranschlussbeiträge, Ergänzungsbeiträge und Nachtragsbeiträge für die Gemeindewasserversorgungsanlage der Gemeinde St. Georgen am Längsee ausgeschrieben werden (Wasseranschlussbeitragsverordnung 2024)

Gemäß Paragraphen 16 und 17 des Finanzausgleichsgesetzes 2017 – FAG 2017, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 116 aus 2016,, zuletzt geändert mit Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 112 aus 2023,, Paragraph 13, der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung - K-AGO,
LGBl. Nr. 66/1998, zuletzt in der Fassung des Gesetzes, Landesgesetzblatt Nr. 78 aus 2023, und gemäß
der Paragraphen 10 bis 17 des Kärntner Gemeindewasserversorgungsgesetzes – K-GWVG, Landesgesetzblatt Nr. 107 aus 1997,, zuletzt in der Fassung des Gesetzes, Landesgesetzblatt Nr. 36 aus 2022,, wird verordnet:

Paragraph eins,

Ausschreibung und Geltungsbereich

(1)         Zur Deckung der Kosten der Errichtung der Gemeindewasserversorgungsanlage St. Georgen am Längsee wird ein Wasseranschlussbeitrag (Ergänzungsbeitrag und Nachtragsbeitrag) ausgeschrieben.

 

(2)         Der Versorgungsbereich für die Gemeindewasserversorgungsanlage St. Georgen am Längsee ist mit gesonderter Verordnung festgelegt.

Paragraph 2,

Beitragssatz

Der Beitragssatz beträgt je Bewertungseinheit inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 10 %     2.400,00 Euro.

Paragraph 3,

Inkrafttreten

(1)         Diese Verordnung tritt mit 01. Jänner 2024 in Kraft.

(2)         Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde
St. Georgen am Längsee vom 29. Oktober 1999, Zahl: 725-2/1999, mit welcher Wasseranschluss-, Wasserergänzungs- und Wassernachtragsbeiträge ausgeschrieben werden, außer Kraft.

                                                                                                                Für den Bürgermeister:

                                                                                                                Thomas Leitner

                                                                                                                1. Vizebürgermeister