GEMEINDE ST. GEORGEN AM LÄNGSEE
Hauptstraße 24 - 9314 Launsdorf
Zahl: 810-0/1/2009
Launsdorf, 12. 8. 2009
Betrifft: Gemeindewasserversorgungsanlage Versorgungsbereich "St. Peter Siedlung Nord - Lieglgründe"
römisch fünf E R O R D N U N G
des Gemeinderates der Gemeinde St. Georgen am Längsee vom 12. 8. 2009, Zahl: 810-0/1/2009, mit welcher der Versorgungsbereich
der Gemeindewasserversorgungsanlage St. Georgen am Längsee für den Ortschaftsteil St. Peter Siedlung Nord - Lieglgründe festgelegt
wird.
Gemäß Paragraph 2, des Gemeindewasserversorgungsgesetz 1997, K-GWVG, Landesgesetzblatt Nr 107 aus 1997,, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 78 aus 2001,, wird im Einvernehmen mit der Kärntner Landesregierung verordnet:
Paragraph eins,
Der Versorgungsbereich der Gemeindewasserversorgungsanlage St. Georgen am Längsee wird auf die "Ortschaft St. Peter Siedlung
Nord - Lieglgründe" erweitert und die Grundstücke Nr. 1 bis Nr. 12
des in der Anlage befindlichen Lageplanes werden als "Pflichtbereich Gemeindewasserversorgungsanlage" vom 10.7.2009 festgelegt. Der Lageplan liegt im Gemeindeamt St. Georgen am Längsee
während der Amtsstunden zur öffentlichen Ansicht auf.
Paragraph 2,
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages des Anschlages an der Amtstafel des Gemeindeamtes in Kraft.
Der Bürgermeister:
Konrad Seunig
Anlage:
Plan vom 10.7.2009
Angeschlagen am: 13. 8. 2009
Abgenommen am: 26. 8. 2009