GEMEINDE ST. GEORGEN AM LÄNGSEE

Hauptstraße 24 - 9314 Launsdorf

Zahl:                810-0/1/2009

                                                        Launsdorf, 12. 8. 2009

Betrifft: Gemeindewasserversorgungsanlage Versorgungsbereich "St. Peter Siedlung Nord - Lieglgründe"

römisch fünf E R O R D N U N G

des Gemeinderates der Gemeinde St. Georgen am Längsee vom 12. 8. 2009, Zahl: 810-0/1/2009, mit welcher der Versorgungsbereich

der Gemeindewasserversorgungsanlage St. Georgen am Längsee für den Ortschaftsteil St. Peter Siedlung Nord - Lieglgründe festgelegt

wird.

Gemäß Paragraph 2, des Gemeindewasserversorgungsgesetz 1997, K-GWVG, Landesgesetzblatt Nr 107 aus 1997,, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 78 aus 2001,, wird im Einvernehmen mit der Kärntner Landesregierung verordnet:

Paragraph eins,

Der Versorgungsbereich der Gemeindewasserversorgungsanlage St. Georgen am Längsee wird auf die "Ortschaft St. Peter Siedlung

Nord - Lieglgründe" erweitert und die Grundstücke Nr. 1 bis Nr. 12

des in der Anlage befindlichen Lageplanes werden als "Pflichtbereich Gemeindewasserversorgungsanlage" vom 10.7.2009 festgelegt. Der Lageplan liegt im Gemeindeamt St. Georgen am Längsee

während der Amtsstunden zur öffentlichen Ansicht auf.

Paragraph 2,

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages des Anschlages an der Amtstafel des Gemeindeamtes in Kraft.

Der Bürgermeister:

Konrad Seunig

Anlage:

Plan vom 10.7.2009

Angeschlagen am:               13. 8. 2009

Abgenommen am:              26. 8. 2009