GEMEINDE

ST. GEORGEN AM LÄNGSEE

Gemeindestraße 1 9314 Launsdorf

Zahl: 725-1/1999

Launsdorf, 29.10.1999

römisch fünf E R O R D N U N G

des Gemeinderates der Gemeinde St. Georgen am Längsee vom 28.10.1999, mit der Wasseraufschließungsbeiträge ausgeschrieben werden.

Gemäß dem Gemeindewasserversorgungsgesetz 1997 - K-GWVG, LBGl.

Nr. 107/1997 wird verordnet:

Paragraph eins,

Ausschreibung

Zur Deckung der Kosten der Errichtung und des Betriebes der Gemeindewasserversorgungsanlage St. Georgen am Längsee wird für jedes im Versorgungsbereich gelegene und nach dem Flächenwidmungsplan für eine Bebauung in Betracht kommende Grundstück ein Aufschließungsbeitrag ausgeschrieben.

Paragraph 2,

Ausmaß

  1. Ziffer eins
    Die Höhe des Aufschließungsbeitrages ergibt sich aus der Vervielfachung der Summe der Quadratmeter (m2) des Grundstückes oder Grundstückteiles mit den im nachfolgenden Absatz festgelegten Satz.
  2. Ziffer 2
    Die Sätze werden je Quadratmeter (m2) des Grundstückes oder Grundstücksteiles entsprechend der im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen Baulandkategorie wie folgt festgelegt:

  1. Litera a
    Dorfgebiet
ATS
4,00
Oder
EURO
0,29
  1. Litera b
    Wohngebiet
ATS
4,00
oder
EURO
0,29
  1. Litera c
    Kurgebiet
ATS
4,00
oder
EURO
0,29
  1. Litera d
    Gewerbegebiet
ATS
4,00
oder
EURO
0,29
  1. Litera e
    Geschäftsgebiet
ATS
4,00
oder
EURO
0,29
  1. Litera f
    Industriegebiet
ATS
4,00
oder
EURO
0,29
  1. Litera g
    Sondergebiet
ATS
4,00
oder
EURO
0,29
In diesen Sätzen sind 10 % Mehrwertsteuer enthalten.

Paragraph 3,

Wirksamkeitsbeginn

  1. Ziffer eins
    Diese Verordnung tritt am 01.01.2000 in Kraft.
  2. Ziffer 2
    Gleichzeitig tritt die Verordnung des Gemeinderates vom 21.12.1992, mit der ein Aufschließungsbeitrag vorgeschrieben wird, außer Kraft.

Für den Gemeinderat:

Der Bürgermeister:

Angeschlagen am: 29.10.1999

Abgenommen am: 15.11.1999