GEMEINDE
ST. GEORGEN AM LÄNGSEE
Gemeindestraße 1 9314 Launsdorf
Zahl: 713-2/1999 Launsdorf, 29.10.1999
V E R O R D N U N Grömisch fünf E R O R D N U N G
des Gemeinderates der Gemeinde St. Georgen am Längsee vom 28.10.1999, mit der Kanalaufschließungsbeiträge ausgeschrieben werden.
Gemäß dem 3. Abschnitt des Gemeindekanalisationsgesetzes 1978 (K-GKG), LGBl. Nr. 15/1982, 11/1988, 107/1993, 52/1994, 2/1996, 18/1999 und 35/1999, wird verordnet.Gemäß dem 3. Abschnitt des Gemeindekanalisationsgesetzes 1978 (K-GKG), Landesgesetzblatt Nr. 15 aus 1982,, 11/1988, 107/1993, 52/1994, 2/1996, 18/1999 und 35/1999, wird verordnet.
§ 1Paragraph eins,
Ausschreibung
Zur Deckung der Kosten der Errichtung und des Betriebes der Kanalisationsanlage St. Georgen am Längsee wird für jedes im Kanalisationsbereich gelegene und nach dem Flächenwidmungsplan für eine Bebauung in Betracht kommende Grundstück ein Aufschließungsbeitrag ausgeschrieben.
§ 2Paragraph 2,
Ausmaß
Die Höhe des Aufschließungsbeitrages ergibt sich aus der Vervielfachung der Summe der Quadratmeter (m2) des Grundstückes oder Grundstückteiles mit den im nachfolgenden Absatz festgelegten Satz.
Die Sätze werden je Quadratmeter (m2) des Grundstückes oder Grundstücksteiles entsprechend der im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen Baulandkategorie wie folgt festgelegt:
Dorfgebiet ATS 7,00 oder EURO 0,51
Wohngebiet ATS 7,00 oder EURO 0,51
Kurgebiet ATS 7,00 oder EURO 0,51
Gewerbegebiet ATS 7,00 oder EURO 0,51
Geschäftsgebiet ATS 7,00 oder EURO 0,51
Industriegebiet ATS 7,00 oder EURO 0,51
Sondergebiet ATS 7,00 oder EURO 0,51
In diesen Sätzen sind 10 % Mehrwertsteuer enthalten.
§ 3Paragraph 3,
Wirksamkeitsbeginn
Diese Verordnung tritt am 01.01.2000 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung des Gemeinderates vom 21.12.1992, mit der ein Aufschließungsbeitrag vorgeschrieben wird, außer Kraft.
Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister:
Angeschlagen am: 29.10.1999
Abgenommen am: 15.11.1999