Verordnung

des Gemeinderates der St. Georgen am Längsee vom 22. Februar 2024, Zahl: 250/D/1815/2024, mit welcher die Tarifordnung für die ganztägige Schulform in den Volksschulen Launsdorf und St. Georgen am Längsee (getrennte Abfolge) festgelegt wird.

Auf Grundlage des Paragraph 5, Absatz 3, des Schulorganisationgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 37 aus 2023,, in Verbindung mit Paragraph 68, Absatz eins a, des Kärntner Schulgesetzes – K-SchG, Landesgesetzblatt Nr. 58 aus 2000,, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 2023, wird verordnet:

Paragraph eins,

Berechnung des Eltern-, Lern- und Arbeitsmittel- sowie

Essensbeitrags

Der monatliche Elternbeitrag berechnet sich wie folgt:

Die jährlichen Personalkosten für die Betreuung im Freizeitbereich der ganztägigen Schulform pro Gruppe werden durch die zugestandenen Bundes- und Landesförderungen vermindert. Dieser Betrag wird durch die Anzahl der zu betreuenden Kinder geteilt. Daraus ergibt sich dann der zu bezahlende jährliche Elternbeitrag für die ganztägige Schulform.

Der Elternbeitrag ist kostendeckend zu berechnen. 

Für den Betreuungsteil werden Lern- und Arbeitsmittelbeiträge eingehoben. Diese Beiträge dürfen den notwendigen Beschaffungsaufwand nicht übersteigen.

Der Essensbeitrag wird kostendeckend berechnet.

Paragraph 2,

Höhe des Eltern-, Lern- und Arbeitsmittel- sowie

Essensbeitrags

1.           Eltern haben einen monatlichen Elternbeitrag für die Dauer des Betreuungsjahres für ihr Kind zu leisten.

2.           Das Betreuungsjahr dauert vom jeweiligen Beginn des Schuljahres bis zum Ende des jeweiligen Unterrichtsjahres. Das Unterrichtsjahr beginnt mit dem Schuljahr und endet mit Beginn der Hauptferien.

3.           Der monatliche Eltern- und Essensbeitrag für den Betreuungsteil der ganztägigen Schulform wird wie folgt festgesetzt:


Anzahl der
Betreuungstage


Elternbeitrag

in EURO


Essensbeitrag pro

konsumierter bzw.
bestellter Portion

in EURO

VS Launsdorf

VS St. Georgen /Lgs.

VS Launsdorf

VS St. Georgen
am Längsee

 

 

 

 

5

106,00

5,50

6,50

4

97,00

5,50

6,50

3

90,00

5,50

6,50

2

60,00

5,50

6,50

1

32,00

5,50

6,50

 

 

 

 

Der Lern- und Arbeitsmittelbeitrag beträgt pro Semester € 15,00 und wird jeweils im November und im März zur Vorschreibung gebracht.

Der Elternbeitrag wird ab dem Schuljahr 2024/2025 auf der Grundlage des österreichischen
VPI 2020 des Monats Juni (Quelle: Statistik Austria) oder des an seine Stelle tretenden Index in der Höhe der prozentuellen Steigerung zum Vorjahr erhöht. Die errechneten Beiträge werden kaufmännisch gerundet.

Alle Beträge berechnen sich inklusive Umsatzsteuer.

Der Elternbeitrag wird monatlich im Voraus und der Essenbeitrag wird monatlich im Nachhinein von der BÜM gem. Betreuungs-GmbH eingehoben.

Um entsprechend Paragraph 5, Absatz 5, des Bundesgesetzes über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen – Bildungsinvestitionsgesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, 8 aus 2017, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 132 aus 2022,, auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler und der Unterhaltspflichtigen Bedacht zu nehmen, besteht für in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Unterhaltspflichtige die Möglichkeit, bei der Gemeinde St. Georgen am Längsee ein Ansuchen um Ermäßigung vom Entgelt für den Betreuungsteil ganztätiger Schulformen zu stellen.

Paragraph 3,

Inkrafttreten

a)    Diese Verordnung tritt am 23. Februar 2024 in Kraft.

b)    Gleichzeitig tritt die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde St. Georgen am Längsee vom 20. Dezember 2023, Zahl: 250/D/11118/2023, mit der die Tarifordnung für die ganztägige Schulform in den Volksschulen Launsdorf und St. Georgen am Längsee (getrennte Abfolge) festgelegt wurde, außer Kraft.

Der Bürgermeister:

Wolfgang Grilz

Angeschlagen am: 23. 2. 2024

Abgenommen am: 7. 2. 2024

ergeht an:

-     Amtstafel

-     Amtstafel Internet

-     Elektronisches Amtsblatt

-     @; BÜM Gemeinnützige Betreuungs GmbH Kindergarten GmbH, Bräuhausgasse 23, 9300 St. Veit/Glan

-     @; Direktion der Volksschule Launsdorf

-     @; Direktion der Volksschule St. Georgen am Längsee

-     @; Pfarrkindergarten Launsdorf

-     Finanzverwaltung, im Hause (zur internen Weiterverteilung)

-     Zum Akt, Sekretariat

nachrichtlich an:

-     Meldeamt, im Hause