Verordnung
des Gemeinderates der Gemeinde St. Georgen am Längsee vom 6. Juli 2023,
Zahl: 031-2/D/5754/2023, genehmigt mit Bescheid der Kärntner Landesregierung vom
16. Jänner 2024 , Zahl: RO-101-34595/2023-30, mit welcher der Flächenwidmungsplan geändert wird.des Gemeinderates der Gemeinde St. Georgen am Längsee vom 6. Juli 2023, , Zahl: 031-2/D/5754/2023, genehmigt mit Bescheid der Kärntner Landesregierung vom, 16. Jänner 2024 , Zahl: RO-101-34595/2023-30, mit welcher der Flächenwidmungsplan geändert wird.
Gemäß § 13 in Verbindung mit § 34 des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021 wird verordnet:Gemäß Paragraph 13, in Verbindung mit Paragraph 34, des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021 wird verordnet:
§ 1Paragraph eins
1)
Der Flächenwidmungsplan der Gemeinde St. Georgen am Längsee wird wie folgt geändert:
21a/2022 Umwidmung einer Teilfläche von 48 m² des Grundstückes 579(T) in der KG 74527 St. Georgen am Längsee von Grünland – Schutzstreifen als Immissionsschutz an der Straße in Verkehrsflächen – allgem. Verkehrsfläche
21b/2022 Umwidmung einer Teilfläche von 26 m² des Grundstückes 579(T) in der KG 74527 St. Georgen am Längsee von Grünland - Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland in Verkehrsflächen – allgem. Verkehrsfläche
Der Flächenwidmungsplan der Gemeinde St. Georgen am Längsee wird wie folgt geändert:, , 21a/2022 Umwidmung einer Teilfläche von 48 m² des Grundstückes 579(T) in der KG 74527 St. Georgen am Längsee von Grünland – Schutzstreifen als Immissionsschutz an der Straße in Verkehrsflächen – allgem. Verkehrsfläche, , 21b/2022 Umwidmung einer Teilfläche von 26 m² des Grundstückes 579(T) in der KG 74527 St. Georgen am Längsee von Grünland - Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland in Verkehrsflächen – allgem. Verkehrsfläche,
2)
Die planliche Darstellung in der Anlage bildet einen integrierten Bestandteil dieser Verordnung.
§ 2Paragraph 2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im elektronischen Amtsblatt in Kraft.
Der Bürgermeister:
Wolfgang Grilz
Anlagen zur Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde St. Georgen am Längsee vom 06. Juli 2023, Zahl 031-2/D/5754/2023

