Verordnung

des Gemeinderates der Gemeinde St. Georgen am Längsee vom 6. Juli 2023,
Zahl: 031-2/D/5754/2023, genehmigt mit Bescheid der Kärntner Landesregierung vom
16. Jänner 2024 , Zahl: RO-101-34595/2023-30, mit welcher der Flächenwidmungsplan geändert wird.

Gemäß Paragraph 13, in Verbindung mit Paragraph 34, des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021 wird verordnet:

Paragraph eins,

1)    Der Flächenwidmungsplan der Gemeinde St. Georgen am Längsee wird wie folgt geändert:

21a/2022 Umwidmung einer Teilfläche von 48 m² des Grundstückes 579(T) in der KG 74527 St. Georgen am Längsee von Grünland – Schutzstreifen als Immissionsschutz an der Straße in Verkehrsflächen – allgem. Verkehrsfläche

21b/2022 Umwidmung einer Teilfläche von 26 m² des Grundstückes 579(T) in der KG 74527 St. Georgen am Längsee von Grünland - Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland in Verkehrsflächen – allgem. Verkehrsfläche

2)    Die planliche Darstellung in der Anlage bildet einen integrierten Bestandteil dieser Verordnung.

Paragraph 2,

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im elektronischen Amtsblatt in Kraft.

Der Bürgermeister:

Wolfgang Grilz

Anlagen zur Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde St. Georgen am Längsee vom 06. Juli 2023, Zahl 031-2/D/5754/2023

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