Verordnung

des Gemeinderates der Gemeinde St. Georgen am Längsee vom 6. Juli 2023, , Zahl: 031-2/D/5754/2023, genehmigt mit Bescheid der Kärntner Landesregierung vom, 16. Jänner 2024 , Zahl: RO-101-34595/2023-30, mit welcher der Flächenwidmungsplan geändert wird.

Gemäß Paragraph 13, in Verbindung mit Paragraph 34, des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021 wird verordnet:

Paragraph eins

1)
Der Flächenwidmungsplan der Gemeinde St. Georgen am Längsee wird wie folgt geändert:, , 21a/2022 Umwidmung einer Teilfläche von 48 m² des Grundstückes 579(T) in der KG 74527 St. Georgen am Längsee von Grünland – Schutzstreifen als Immissionsschutz an der Straße in Verkehrsflächen – allgem. Verkehrsfläche, , 21b/2022 Umwidmung einer Teilfläche von 26 m² des Grundstückes 579(T) in der KG 74527 St. Georgen am Längsee von Grünland - Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland in Verkehrsflächen – allgem. Verkehrsfläche,
2)
Die planliche Darstellung in der Anlage bildet einen integrierten Bestandteil dieser Verordnung.

Paragraph 2

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im elektronischen Amtsblatt in Kraft.

Der Bürgermeister:

Wolfgang Grilz

 

Anlagen zur Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde St. Georgen am Längsee vom 06. Juli 2023, Zahl 031-2/D/5754/2023

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