Verordnung

des Gemeinderates der Gemeinde St. Georgen am Längsee vom 6. Juli 2023,
Zahl: 031-2/D/5751/2023, genehmigt mit Bescheid der Kärntner Landesregierung vom
16. Jänner 2024 , Zahl: RO-101-34595/2023-30, mit welcher der Flächenwidmungsplan geändert wird.

Gemäß Paragraph 13, in Verbindung mit Paragraph 34, des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021 wird verordnet:

Paragraph eins,

1)    Der Flächenwidmungsplan der Gemeinde St. Georgen am Längsee wird wie folgt geändert:

13a/2022 Umwidmung einer Teilfläche von 800 m² der Grundstücke 672/2(T), 649/1(T) und 2257/3(T) in der KG 74514 Launsdorf von Grünland Land- und Forstwirtschaft, Ödland in Bauland-Dorfgebiet

13b/2022 Umwidmung einer Teilfläche von 290 m² des Grundstückes 672/2(T) in der KG 74514 Launsdorf von Grünland - Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland in Grünland-Nebengebäude

2)    Die planliche Darstellung in der Anlage bildet einen integrierten Bestandteil dieser Verordnung.

Paragraph 2,

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im elektronischen Amtsblatt in Kraft.

Der Bürgermeister:

Wolfgang Grilz

Anlagen zur Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde St. Georgen am Längsee vom 06. Juli 2023, Zahl 031-2/D/5751/2023

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