Verordnung

des Gemeinderates der Gemeinde St. Georgen am Längsee vom 30. März 2023, , Zahl: 031-2/D/2730/2023, genehmigt mit Bescheid der Kärntner Landesregierung vom, 22. Juni 2023 , Zahl: 03-Ro-101-1/13-2023 , mit welcher der Flächenwidmungsplan geändert wird.

Gemäß Paragraph 13, in Verbindung mit Paragraph 34, des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021 wird verordnet:

Paragraph eins

1)    Der Flächenwidmungsplan der Gemeinde St. Georgen am Längsee wird wie folgt geändert:, , 14/2022 Umwidmung einer Teilfläche von 982 m² des Grundstückes 30/1(T) der, KG 74533 Taggenbrunn von Grünland - Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland in Grünland Kinderspielplatz.

2)    Die planliche Darstellung in der Anlage bildet einen integrierten Bestandteil dieser Verordnung.

Paragraph 2

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im elektronischen Amtsblatt in Kraft.

Der Bürgermeister:

Wolfgang Grilz

 

Anlage zur Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde St. Georgen am Längsee vom 30. März 2023, , Zahl: 031-2/D/2730/2023: