VERORDNUNG

des Gemeinderates der Gemeinde St. Georgen am Längsee vom 05.05.2024,
Zahl: 031-2/D/2715/2024, genehmigt mit Bescheid der Kärntner Landesregierung vom
3. 10. 2024, Zahl: RO-101-48047/2024-5, mit welcher der Flächenwidmungsplan geändert wird.

Gemäß Paragraph 13, in Verbindung mit Paragraph 34, des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021 wird verordnet:

Paragraph eins,

Der Flächenwidmungsplan der Gemeinde St. Georgen am Längsee wird wie folgt geändert:

Lfd.

Nr.

Fläche

Grundstück

Katastral-

Gemeinde

derzeitige Widmung

beantragte Widmung

04a/2023

800,00m²

1229/2(T)

74514 Launsdorf

Grünland - Land- und Forstwirtschaft - Ödland

Bauland - Dorfgebiet

04b/2023

190,00m²

1229/2(T)

74514 Launsdorf

Grünland - Land- und Forstwirtschaft - Ödland

Grünland - Garten

Die planliche Darstellung in den Anlagen bildet einen integrierten Bestandteil dieser Verordnung.

Paragraph 2,

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im elektronischen Amtsblatt in Kraft.

Für den Bürgermeister

Thomas Leitner

1. Vizebürgermeister

Anlagen zur Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde St. Georgen am Längsee vom 05.05.2024, Zahl 031-2/D/2715/2024

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