VERORDNUNG

des Gemeinderates der Gemeinde St. Georgen am Längsee vom 29.04.2024,
Zahl: 031-2/D/11046/2023, genehmigt mit Bescheid der Kärntner Landesregierung vom
03. Oktober 2024 , Zahl: RO-101-48047/2024-5 , mit welcher der Flächenwidmungsplan geändert wird.

Gemäß Paragraph 13, in Verbindung mit Paragraph 34, des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021 wird verordnet:

Paragraph eins,

Der Flächenwidmungsplan der Gemeinde St. Georgen am Längsee wird wie folgt geändert:

Lfd.

Nr.

Fläche

Grundstück

Katastral-

Gemeinde

derzeitige Widmung

beantragte Widmung

2/2023

5320

1792/1(T)

74514 Launsdorf

Grünland - Hofstelle eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes

Grünland - Land- und Forstwirtschaft, Ödland

1.    Die planliche Darstellung in der Anlage bildet einen integrierten Bestandteil dieser Verordnung.

Paragraph 2,

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im elektronischen Amtsblatt in Kraft.

Der Bürgermeister

                                                                      Johann Wolfgang Grilz

Anlagen zur Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde St. Georgen am Längsee vom 05.05.2024, Zahl: 031-2/D/11046/2023