Verordnung

des Gemeinderates der Gemeinde St. Georgen am Längsee vom 31. März 2022, Zahl 031-2/013/2021-D/4367/2022, genehmigt mit Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 20. Juni 2023, Zahl: 03-Ro-101-1/12-2023, mit welcher der Flächenwidmungsplan mit dem Widmungspunkt 13/2021 geändert wird.

Gemäß Paragraph 13, in Verbindung mit Paragraph 34, des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021 wird verordnet:

Paragraph eins,

1.    Der Flächenwidmungsplan der Gemeinde St. Georgen am Längsee wird wie folgt geändert:

13/2021 Umwidmung einer Teilfläche von 676 m² des Grundstückes Nr. 859/1,
KG 74514 Launsdorf von Grünland-Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland in Bauland-Dorfgebiet.

2.    Die planliche Darstellung in der Anlage bildet einen integrierten Bestandteil dieser Verordnung.

Paragraph 2,

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im elektronischen Amtsblatt in Kraft.

Der Bürgermeister:

Wolfgang Grilz

Anlage zur Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde St. Georgen am Längsee vom
31. März 2022, Zahl 031-2/013/2021-D/4367/2022:

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