Verordnung

des Gemeinderates der Gemeinde St. Georgen am Längsee vom 31. März 2022,
Zahl: 031-2/013/2020-D/4373/2022 genehmigt mit Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 20. Juni 2023, Zahl: 03-Ro-101-1/12-2023, mit welcher der Flächenwidmungsplan mit dem Widmungspunkt 13/2020 geändert wird.

Gemäß Paragraph 13, in Verbindung mit Paragraph 34, des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021 wird verordnet:

Paragraph eins,

1.    Der Flächenwidmungsplan der Gemeinde St. Georgen am Längsee wird wie folgt geändert:

13/2020 Umwidmung von Teilflächen im Ausmaß von 1.222 m² der Grundstücke
Nr. 732 und 733, KG 74527 St. Georgen am Längsee von Grünland-Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland in Grünland - Hofstelle eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes.

2.    Die planliche Darstellung in der Anlage bildet einen integrierten Bestandteil dieser Verordnung.

Paragraph 2,

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im elektronischen Amtsblatt in Kraft.

Der Bürgermeister:

Wolfgang Grilz

Anlage zur Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde St. Georgen am Längsee vom
31. März 2022, Zahl: 031-2/013/2020-D/4373/20:

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