Verordnung

des Gemeinderates der Gemeinde St. Georgen am Längsee vom 29. November 2022,
Zahl: 031-1/D/9943/2022, genehmigt mit Bescheid der Kärntner Landesregierung vom
11. August 2023, Zahl: 15-Ro-101-1/3-2023, mit welcher der Flächenwidmungsplan geändert wird.

Gemäß Paragraph 13, in Verbindung mit Paragraph 34, des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021 wird verordnet:

Paragraph eins,

1)    Der Flächenwidmungsplan der Gemeinde St. Georgen am Längsee wird wie folgt geändert:

01/2018 Umwidmung einer Teilfläche von 580 m² des Grundstückes 1668/3(T) in der
KG 74514 Launsdorf von Grünland - Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland in Bauland Wohngebiet

01a/2018 Umwidmung einer Teilfläche von 89 m² des Grundstückes 2235(T) in der KG Launsdorf von Verkehrsfläche – allgemeine Verkehrsfläche in Bauland Wohngebiet

2)    Die planliche Darstellung in der Anlage bildet einen integrierten Bestandteil dieser Verordnung.

Paragraph 2,

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im elektronischen Amtsblatt in Kraft.

Der Bürgermeister:

Wolfgang Grilz

Anlagen zur Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde St. Georgen am Längsee vom
29. November 2022, Zahl: 031-1/D/9943/2022:

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