Verordnung
des Gemeinderates der Gemeinde St. Georgen am Längsee vom 29. November 2022, , Zahl: 031-1/D/9943/2022, genehmigt mit Bescheid der Kärntner Landesregierung vom , 11. August 2023, Zahl: 15-Ro-101-1/3-2023, mit welcher der Flächenwidmungsplan geändert wird.
Gemäß Paragraph 13, in Verbindung mit Paragraph 34, des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021 wird verordnet:
Paragraph eins
1) Der Flächenwidmungsplan der Gemeinde St. Georgen am Längsee wird wie folgt geändert:, , 01/2018 Umwidmung einer Teilfläche von 580 m² des Grundstückes 1668/3(T) in der, KG 74514 Launsdorf von Grünland - Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland in Bauland Wohngebiet, , 01a/2018 Umwidmung einer Teilfläche von 89 m² des Grundstückes 2235(T) in der KG Launsdorf von Verkehrsfläche – allgemeine Verkehrsfläche in Bauland Wohngebiet
2) Die planliche Darstellung in der Anlage bildet einen integrierten Bestandteil dieser Verordnung.
Paragraph 2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im elektronischen Amtsblatt in Kraft.
Der Bürgermeister:
Wolfgang Grilz
Anlagen zur Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde St. Georgen am Längsee vom , 29. November 2022, Zahl: 031-1/D/9943/2022:

