Verordnung

des Gemeinderates der Gemeinde St. Georgen am Längsee vom 29. November 2022,
Zahl: 031-1/D/9940/2022, genehmigt mit Bescheid der Kärntner Landesregierung vom
20. Juni 2023, Zahl: 03-Ro-101-1/12-2023, mit welcher der Flächenwidmungsplan geändert wird.

Gemäß Paragraph 13, in Verbindung mit Paragraph 34, des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021 wird verordnet:

Paragraph eins,

1)    Der Flächenwidmungsplan der Gemeinde St. Georgen am Längsee wird wie folgt geändert:

4a/2020 Umwidmung einer Teilfläche von 2.425 m² des Grundstückes 998(T) in der KG 74507 Goggerwenig von Grünland - Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland in Grünland Nebengebäude.

4b/2020 Umwidmung einer Teilfläche von 1.078 m² des Grundstückes 997/1(T) in der KG 74507 Goggerwenig von Bauland Dorfgebiet in Grünland Schutzstreifen als Immissionsschutz.

4c/2020 Umwidmung einer Teilfläche von 397 m² des Grundstückes 998(T) in der KG 74507 Goggerwenig von Grünland Land- und Forstwirtschaft; Ödland in Bauland Dorfgebiet.

2)    Die planliche Darstellung in der Anlage bildet einen integrierten Bestandteil dieser Verordnung.

Paragraph 2,

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im elektronischen Amtsblatt in Kraft.

Der Bürgermeister:

Wolfgang Grilz

Anlagen zur Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde St. Georgen am Längsee vom 29. November 2022,

Zahl: 031-1/D/9940/2022: