Verordnung

des Gemeinderates der Gemeinde St. Georgen am Längsee vom 29. November 2022, , Zahl: 031-1/D/9940/2022, genehmigt mit Bescheid der Kärntner Landesregierung vom, 20. Juni 2023, Zahl: 03-Ro-101-1/12-2023, mit welcher der Flächenwidmungsplan geändert wird.

Gemäß Paragraph 13, in Verbindung mit Paragraph 34, des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021 wird verordnet:

Paragraph eins

1)
Der Flächenwidmungsplan der Gemeinde St. Georgen am Längsee wird wie folgt geändert:, , 4a/2020 Umwidmung einer Teilfläche von 2.425 m² des Grundstückes 998(T) in der KG 74507 Goggerwenig von Grünland - Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland in Grünland Nebengebäude., , 4b/2020 Umwidmung einer Teilfläche von 1.078 m² des Grundstückes 997/1(T) in der KG 74507 Goggerwenig von Bauland Dorfgebiet in Grünland Schutzstreifen als Immissionsschutz., , 4c/2020 Umwidmung einer Teilfläche von 397 m² des Grundstückes 998(T) in der KG 74507 Goggerwenig von Grünland Land- und Forstwirtschaft; Ödland in Bauland Dorfgebiet.

2)
Die planliche Darstellung in der Anlage bildet einen integrierten Bestandteil dieser Verordnung.

Paragraph 2

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im elektronischen Amtsblatt in Kraft.

Der Bürgermeister:

Wolfgang Grilz

 

Anlagen zur Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde St. Georgen am Längsee vom 29. November 2022,

Zahl: 031-1/D/9940/2022: