Verordnung

des Gemeinderates der Gemeinde St. Georgen am Längsee vom 29. November 2022, , Zahl: 031-1/D/9939/2022, genehmigt mit Bescheid der Kärntner Landesregierung vom, 20. Juni 2023, Zahl: 03-Ro-101-1/12-2023, mit welcher der Flächenwidmungsplan geändert wird.

Gemäß Paragraph 13, in Verbindung mit Paragraph 34, des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021 wird verordnet:

Paragraph eins

1)
Der Flächenwidmungsplan der Gemeinde St. Georgen am Längsee wird wie folgt geändert:, , 03 aus 2020, Umwidmung einer Teilfläche von 373 m² der Grundstücke 1668/4(T) und 1641/1(T) der, KG 74514 Launsdorf von Grünland - Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland in Bauland Wohngebiet.

2)
Die planliche Darstellung in der Anlage bildet einen integrierten Bestandteil dieser Verordnung.

Paragraph 2

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im elektronischen Amtsblatt in Kraft.

Der Bürgermeister:

Wolfgang Grilz

 

Anlage zur Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde St. Georgen am Längsee vom 29. November 2022, Zahl: 031-1/D/9939/2022

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