Verordnung

des Gemeinderates der Gemeinde St. Georgen am Längsee vom 18. Dezember 2024,
Zahl: 003-3/D/10470/2024, mit welcher die Aufgaben des Bürgermeisters des eigenen Wirkungsbereiches auf den Bürgermeister, die Vizebürgermeister und die sonstigen Mitglieder des Gemeindevorstandes aufgeteilt werden (Referatsaufteilung 2025)

Aufgrund des Paragraph 69, Absatz 5 und 7 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung – K-AGO, Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 1998,, zuletzt in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 43 aus 2024,, und der von der Landesregierung erteilten Genehmigung wird verordnet:

Paragraph eins,

Aufteilung der Aufgaben des eigenen Wirkungsbereiches

Die Aufgaben des eigenen Wirkungsbereiches gemäß Paragraph 69, Absatz 2 und 3 K-AGO werden auf den Bürgermeister, die Vizebürgermeister und die sonstigen Mitglieder des Gemeindevorstandes wie folgt aufgeteilt:

Referat I: Bürgermeister Wolfgang Grilz

      Finanzen: Angelegenheiten des Ausschusses A1:

o      Voranschlag, Nachtragsvoranschläge, Förderungsansuchen finanzieller Art,
soweit nicht ein anderer Ausschuss konkret zuständig ist.

o      Gemeindeeigene Bauten, bauliche Maßnahmen des Hoch- und Tiefbaues
soweit nicht ein anderer Ausschuss konkret zuständig ist.

o      Feuerwehrwesen

o      Zivilschutz - Informationen, Veranstaltungen, Katastrophenhilfe

      Raumplanung: Angelegenheiten des Ausschusses A3:

o      Flächenwidmungspläne, Raumplanung und Ortsentwicklung, Ortsgestaltung, Bebauungspläne

      Partnerschaften: Angelegenheiten des Ausschusses A5:

o      Partnerschaften

      Straßenwesen, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung:
Angelegenheiten des Ausschusses A6:

o      Straßenwesen insbesondere Planung und Finanzierung, Straßen- und Brückenbau, Straßenbeleuchtung, Schneeräumung

o      Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung insbesondere der Gebührengestaltung, Projektierung, Finanzierung und Vergabe, Reinhalteverband St. Veit an der Glan, allgemeiner Wasserbau

Referat II: 1. Vizebürgermeister Thomas Leitner

      Angelegenheiten des Ausschusses A5:

o      Schulwesen

o      Sportförderung, Sportveranstaltungen, Gesundheitswesen

      Angelegenheiten des Ausschusses A2:

o      Kindergartenwesen, Hortwesen

Referat III: 2. Vizebürgermeister Peter Schratt

      Angelegenheiten des Ausschusses A1:

o      Strandbad Längsee

      Angelegenheiten des Ausschusses A5:

o      Tourismus insbesondere Orts- und Nächtigungstaxe, Zusammenarbeit mit dem Tourismusverband St. Georgen am Längsee

o      Angelegenheiten des Strandbades Längsee

      Angelegenheiten des Ausschusses A6:

o      Rad-, Reit-, Geh- und Wanderwege

Referat IV: Gemeindevorstand Ing. Mag. Ewald Göschl, BEd

      Angelegenheiten des Ausschusses A2:

o      Familien-, Jugend- und Sozialwesen, Soziale Wohlfahrt

o      Vergabe von Wohnungen, bei jenen Wohnungsgenossenschaften,
wo die Gemeinde das Vorschlagsrecht besitzt.

      Angelegenheiten des Ausschusses A5:

o      Kulturförderungen sowie deren Veranstaltungen

o      Ortsbildpflege, Park- und Gartenanlagen

Referat V: Gemeindevorstand Christian Gelter

      Angelegenheiten des Ausschusses A5:

o      Digitalisierung

o      öffentlicher Verkehr

      Angelegenheiten des Ausschusses A6:

o      Maßnahmen der Abfallbeseitigung, Müllinseln, Müllbeseitigungsgebühren, Abfallbeseitigungsverband

Referat VI: Gemeindevorstand Johannes Rabitsch, MSc.

      Angelegenheiten des Ausschusses A1:

o      Betriebsansiedlungen und Wirtschaftsförderungen

o      Feuerwehrwesen

      Angelegenheiten des Ausschusses A3:

o      Land- und Forstwirtschaft, Jagd, Fischerei, Veterinärwesen, Grundverkehr

      Angelegenheiten des Ausschusses A5:

o      Förderungen

o      Umweltschutzes, Natur- und Landschaftsschutz

Paragraph 2,

Zuständigkeit des Bürgermeisters

Alle Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches, die nicht taxativ einem Referenten zugewiesen wurden, fallen in die Zuständigkeit des Bürgermeisters.

Paragraph 3,

Vertretung im Verhinderungsfall

Die Mitglieder des Gemeindevorstandes haben sich im Verhinderungsfalle wie folgt zu vertreten:

Christian Gelter vertritt Thomas Leitner

Wolfgang Grilz vertritt Peter Schratt

Johannes Rabitsch, MSc. vertritt Ing. Mag. Ewald Göschl, BEd.

Thomas Leitner vertritt Christian Gelter

Ing. Mag. Ewald Göschl, BEd. vertritt Johannes Rabitsch, MSc.

Paragraph 4,

Inkrafttreten

1)    Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage im Internet in Kraft.

2)    Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Gemeinderates vom 29. November 2022, Zahl: 003-3/D/9991/2022 außer Kraft.

Der Bürgermeister:

Wolfgang Grilz