VERORDNUNG

des Gemeinderates der Gemeinde St. Georgen am Längsee vom 12. 9. 2016, Zahl: 003-3/007/2016-1, mit der Straßenbezeichnungen im Ortsteil Goggerwenig geändert werden

Gemäß Paragraph 3, Absatz 2, Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung – K-AGO, Landesgesetzblatt Nr 66 aus 1998, zuletzt geändert durch Landesgesetzblatt Nr 3 aus 2015, und Paragraph 41, Absatz 2 und 3 Kärntner Bauordnung 1996 – K-BO 1996, Landesgesetzblatt Nr 62 aus 1996, zuletzt geändert mit Landesgesetzblatt Nr 19 aus 2016,, wird verordnet:

Paragraph eins,

Bezeichnung und Straßenverlauf

Die Bezeichnung der bisherigen Objekte Goggerwenig 2, 26 und 34 wird in Glangasse 95, 97 und 99 geändert. Der Straßenverlauf ist im Lageplan (Anlage) ausgewiesen und bildet einen integrierenden Bestandteil der Verordnung.

Paragraph 2,

Kennzeichnung der Straßen und Wege

Die Straßen- und Wegebezeichnung erfolgt durch Schilder, die den jeweiligen Namen in weißer Schrift auf blauem Grund erhalten. Die Anbringung dieser Schilder erfolgt durch die Gemeinde und zwar so, dass der Verlauf der Straßen und Wege leicht feststellbar ist.

Die Eigentümer von Gebäuden und baulichen Anlagen sind verpflichtet, die Anbringung von

Einrichtungen, die der Straßen- und Wegebezeichnung dienen, zu dulden. Sollte eine bisherige Bezeichnung vorhanden sein, so ist diese durch die neue Bezeichnung zu ersetzen.

Paragraph 3,

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages des Anschlages an der Amtstafel des Gemeindeamtes in Kraft.

                                                                                                                Der Bürgermeister:

                                                                                                                Konrad Seunig

Anlage zu Paragraph eins :, Lageplan

Angeschlagen am: 13. 9. 2016

Abgenommen am: