Zahl: 240-1/2017/M/K  

HORTORDNUNG

in Entsprechung des Paragraph 14, des Kinderbetreuungsgesetzes, Landesgesetzblatt Nr. 13 aus 2011,, idgF

für den privaten Schülerhort Oki-Doki der „Bimbulli“ gemeinnützige Kinderbetreuungs-GmbH

in Liebenfels.

Allgemeines

Die „Bimbulli“ gemeinnützige Kinderbetreuungs-GmbH betreibt 2 Hortgruppen

in Liebenfels, Hauptplatz 10.

Der Betrieb des Schülerhortes bestimmt sich nach dem Kärntner Kinderbetreuungsgesetz-

K-KBG (LGBL. Nr. 13/2011, i.d.g.F.).

1.)  Aufgabe:

(1)  Kinderbetreuungseinrichtungen haben die Aufgabe, auf die Bedürfnisse der Kinder unter Berücksichtigung der jeweiligen Familiensituation einzugehen. Die Familienerziehung ist nach sozialen, ethischen und religiösen Werten zu unterstützen und zu ergänzen. Die Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit jedes Kindes und seine Fähigkeit zum Leben in der Gemeinschaft sind nach wissenschaftlichen Erkenntnissen und erprobten Methoden, insbesondere der Kleinkindpädagogik, zu fördern, wobei der sozialen Integration von Kindern mit Behinderung sowie dem interkulturellen Lernen eine zentrale Bedeutung zukommt. Kinderbetreuungseinrichtungen haben jedem einzelnen Kind vielfältige und der Entwicklung angemessene Bildungs- und Erfahrungsmöglichkeiten zu bieten.

(2)  „In eine Kinderbetreuungseinrichtung, die kein heilpädagogischer Hort ist, dürfen Kinder mit Behinderung zur Bildung, Erziehung und Betreuung aufgenommen werden, wenn die im Hinblick auf die Art der Behinderung erforderlichen räumlichen und personellen Voraussetzungen gegeben sind, und wenn zu erwarten ist, dass im Hinblick auf den Grad und die Art der Behinderung eine gemeinsame Betreuung möglich ist.“ (Kinderbetreuungsgesetz 2011, Teil 2, 1. Abschnitt Paragraph 3,)

Bestehen Bedenken bezüglich der körperlichen oder geistigen Eignung des Kindes für den Besuch des Kindergartens, kann ein Gutachten von einem Arzt oder Psychologen verlangt werden.

2.) Aufnahmebedingungen

(1) Die Aufnahme erfolgt nach Maßgabe der freien Plätze.

(2)  Voraussetzungen für die Aufnahme sind:

a)    das Kind muss schulpflichtig sein,

b)    die körperliche und geistige Eignung des Kindes,

c) die Anmeldung durch den (die) Erziehungsberechtigten,

d) die Vorstellung des Kindes bei der Anmeldung

e) die schriftliche Verpflichtung des (der) Erziehungsberechtigten,

               die Hortordnung einzuhalten.

Die Anmeldewoche findet jährlich im Monat Februar statt. Die Aufnahme der Kinder erfolgt nach regionaler Zuständigkeit sowie nach festgelegten sozialen und pädagogischen Kriterien. Eine Hortgruppe ist mit 20 Kindern pro Gruppe laut Kindergartengesetz voll ausgelastet. Eine Voranmeldung für den Hortbesuch ist möglich, bedeutet jedoch nicht, dass das Kind automatisch aufgenommen wird.

3.) Verpflichtung der Erziehungsberechtigten

Um einen harmonischen Tagesablauf zu sichern, berücksichtigen Sie bitte folgende Punkte:

o      Der Hortbesuch hat regelmäßig zu erfolgen.

o      Für den Schutz der Kinder auf dem Weg zum und vom Hort und für Vorkommnisse außerhalb der Betriebszeiten ist der Hort nicht verantwortlich.

Die Aufsichtspflicht der Hortpädagogin beginnt somit mit dem Begrüßen des Kindes bei der Hortpädagogin und endet mit dem Verabschieden des Kindes bei der Hortpädagogin.

o             Zur Erfüllung der Bildungs- und Erziehungsarbeit benötigt die Hortpädagogin Zeit.

Kurze Informationen können beim Bringen oder Abholen ausgetauscht werden, für

längere Gespräche vereinbaren Sie bitte einen Termin.

o Im Interesse des Kindes ist es notwendig, dass die Erziehungsberechtigten sich in regelmäßigen Abständen über den Fortgang des Kindes in der Schule bzw. im Hort erkundigen.

o      Wir bitten Sie, keine Spielsachen von zu Hause mitzugeben (es wird keine Haftung dafür übernommen).

o      Für den Verlust oder die Verwechslung der Garderobengegenstände wird keine Haftung übernommen.

o      Jede Erkrankung des Kindes oder ein sonstiges Fernbleiben ist der Leitung des Hortes sofort bekannt zu geben. Nach Infektionskrankheiten darf der Besuch des Hortes aufgrund der Ansteckungsgefahr nur nach Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses wieder auf genommen werden.

Sollte Ihr Kind im Hort erkranken, so werden Sie nach Verständigung durch die Leiterin / Hortpädagogin gebeten, Ihr Kind persönlich oder durch eine geeignete Person, sobald als möglich abzuholen. Das Personal im Betrieb ist nicht befugt, Medikamente an Kinder zu verabreichen.

o      Kinder mit Läusebefall dürfen erst wieder in den Hort, wenn sie Nissen- und Läusefrei sind. In jedem Fall wird eine ärztliche Bestätigung verlangt.

o      Für Auskünfte und Beschwerden sind die Hortleitung und / oder die gruppenführende Hortpädagogin zuständig.

4.) Hortbeitrag:

(1)  Der Hortbeitrag des Schülerhortes Oki-Doki beträgt derzeit pro Kind und Monat € 140,00 (inkl. MwSt.). Davon beträgt der Essensbeitrag € 60,00.

Im Hort werden die Aufgaben des Paragraph 2, (1) des Kinderbetreuungsgesetzes erfüllt und die Verpflegung verabreicht.

(2)  Die Erhöhung des Hortbeitrages erfolgt alljährlich zu Beginn des Schuljahres entsprechend den Änderungen des Verbraucherpreisindexes (VPI).

(3)  Die Bezahlung des Hortbeitrages erfolgt im Voraus bis spätestens 5. eines jeden Monats per Bankeinzug auf das Konto der „Bimbulli“ gemeinnützige Kinderbetreuungs- GmbH.

(4)  Fehlt ein Kind im Krankheitsfall nicht länger als 14 Tage in einem Monat, so berechtigt dies nicht zum anteilmäßigen Abzug vom monatlichen Beitrag. Dauert eine Erkrankung länger, so entscheidet die Geschäftsführung über die Höhe des Nachlasses vom Monatsbeitrag.

5.) Regelung der Betriebszeiten:

Öffnungszeiten:

Betriebszeit: September bis Mitte Juli (Schulbeginn bis Schulschluss)

Montag bis Freitag von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr.

Zusätzliche Öffnungszeiten im Hort:

o      Die Frühbetreuung ab 6.00 Uhr bis Schulbeginn kostet € 30,00 im Monat.

o      Bei schulautonomen Tagen, Zeugnistage, früherer Schulschluss u.s.w.

es folgt eine Bedarfserhebung eine Woche im Vorhinein und ist ab 7.00 Uhr geöffnet,

wenn mind. 8 Kindern angemeldet sind.

Hortferien:

(1)  Ferienzeiten sind aus pädagogischen Gründen notwendig.

Daher hat unser Hort zu folgenden Terminen geschlossen:

o      Weihnachtsferien

o      an gesetzlichen Feiertagen

o      die letzte Juli- und die erste Augustwoche

(2)  Sommerferien – im restl. Juli und August wird ein Ferienprogramm angeboten

(3)  Während der restlichen schulfreien Tagen, sowie Semester- und Osterferien wird eine

Sammelgruppe angeboten. (Bedarfserhebung)

(4)  Wenn Ihr Kind während der Sommerferien (nach dem Kärntner Schulgesetz) eine Betreuung benötigt, dann ist die Anmeldung zum Sommerhort verpflichtend und der Betreuungsbeitrag

im Voraus zu bezahlen.

6.) Austritt und Entlassung:

(1)  Der Austritt des Kindes vom Hort ist per Semesterbeginn bzw. Semesterende möglich und der Leitung des Hortes einen Monat vorher zu melden.

(2)  Gründe für die Entlassung des Kindes aus dem Hort sind:

o      Wenn das Kind eine psychische oder physische Behinderung/Beeinträchtigung aufweist, die eine Gefährdung der anderen Kinder befürchten lässt oder

o      Das Kind eine psychische oder physische Behinderung/Beeinträchtigung aufweist, die eine schwerwiegende Störung der Erziehungsarbeit befürchten lässt

o      Verletzungen der Bestimmungen der Hortordnung durch die Erziehungsberechtigten.

o      Zahlungsrückstände beim Hortbeitrag.

o      Längeres oder wiederholtes Fernbleiben des Kindes ohne Grund oder Meldung.

o      Wiederholtes verspätetes Abholen des Kindes vom Hort.

o      Nichtvorlage von erforderlichen Gutachten in Zusammenhang mit Bedenken über die Eignung des Kindes für den Hortbesuch.

Das Vorliegen einer psychischen oder physischen Behinderung/Beeinträchtigung muss vor Ausschluss mittels fachlichen Gutachten belegt werden (K-KBG Paragraph 25,).

Liebenfels, am 10. Juli 2017

Für die Marktgemeinde Liebenfels:   Für die BIMBULLI gem. Kinderbetreuungs GmbH:

...............................................................

Der Bürgermeister

...............................................................

GV-Mitglied

................................................................

GR-Mitglied