2.
Nachtragsvoranschlagsverordnung 2023

Verordnung

des Gemeinderates der Marktgemeinde Klein St. Paul vom 25.10.2023, Zl. 902/2023-02 mit der der 2. Nachtragsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2023 erlassen wird (2. Nachtragsvoranschlagsverordnung 2023).

Gemäß Paragraphen 6 und 8 Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 2020,, wird verordnet:

Paragraph eins,, Geltungsbereich

Diese Verordnung regelt den 2. Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 2023.

Paragraph 2,, Ergebnis- und Finanzierungsnachtragsvoranschlag

(1)         Die Erträge und Aufwendungen werden in Summe wie folgt festgelegt:

Erträge: € 5.184.800,--, Aufwendungen: € 5.441.200,--, Entnahmen von Haushaltsrücklagen: € 22.000,--, Zuweisung an Haushaltsrücklagen: € 49.600,--, Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen: € -284.000,--

(2)                                                                                                                                                       Die Einzahlungen und Auszahlungen werden in Summe wie folgt festgelegt:

Einzahlungen: € 4.696.400,--, Auszahlungen: € 4.755.100,--, Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung: € -6.500,--

Paragraph 3,, Deckungsfähigkeit

Gemäß Paragraph 14, Absatz eins, K-GHG wird für folgende Abschnitte gegenseitige Deckungsfähigkeit festgelegt:

Personalaufwand nach Kontenklasse 5 innerhalb der Hochheitsverwaltung
Kosten der Kontenklasse 4 innerhalb der Hochheitsverwaltung

, Ebenso sind sämtliche Ausgaben des Sachaufwandes innerhalb eines Verwaltungszweiges gegenseitig deckungsfähig.

 

Paragraph 4, , Kontokorrentrahmen

Gemäß Paragraph 37, Absatz 2, K-GHG wird der Kontokorrentrahmen wie folgt festgelegt:

€ 300.000,00

Paragraph 5,, Nachtragsvoranschlag, Anlagen und Beilagen

Der Nachtragsvoranschlag, alle Anlagen und Beilagen sind in der Anlage zur Verordnung, die einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellt.

Paragraph 6,, Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 27.10.2023 in Kraft.

Die Bürgermeisterin

Gabriele Dörflinger

Angeschlagen am 27.10.2023, Abgenommen am 10.11.2023