Klein St. Paul, 07.02.2025
Zahl: 031-2/2025/01a
Betreff: Änderung des Flächenwidmungsplanes – Erlassung integrierte Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung
K U N D M A C H U N G
Die Marktgemeinde Klein St. Paul beabsichtigt, gem. Paragraph 52, in Verbindung mit Paragraphen 38 und 39 des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 (K-ROG 2021), Landesgesetzblatt Nr. 59 aus 2021, idgF. Landesgesetzblatt Nr. 55 aus 2024, für das Grundstück Nr. 154/1, KG Klein St. Paul (74115) die integrierte Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung
„Klein St. Paul – Sparmarkt 02a/2024“
zu erlassen.
Der Verordnungsentwurf liegt bei der Marktgemeinde Klein St. Paul im Amtsgebäude in der Zeit vom
07. Februar 2025 bis 10. März 2025
während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf und wird im Internet auf der Homepage der Marktgemeinde Klein St. Paul (https://www.klein-st-paul.gv.at/Buergerservice/Amtstafel) bereitgestellt.
Jede Person ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist eine Stellungnahme zum Entwurf der integrierten Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung zu erstatten. Die während der Auflagefrist schriftlich eingebrachten und begründeten Einwendungen sind vom Gemeinderat bei der Beratung über die Erlassung der integrierten Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung in Erwägung zu ziehen.
Die Bürgermeisterin:

Gabriele Dörflinger

Angeschlagen am: 07.02.2025
Abgenommen am: 10.03.2025